Gebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren sind in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) abzurechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich in erster Linie nach dem sog. Gegenstandswert des Mandats, also nach dem Interesse, welches der Mandant verfolgt. In jedem Fall erfolgt durch uns vor jeglicher Tätigkeit eine genaue unverbindliche Beratung über die Höhe der zu erwartenden Gebühren, sodass Sie bei uns nicht in die „ Gebührenfalle „ tappen.

Eine erste Beratung in der Sache kostet lediglich zwischen 25,00 € und 190,00 € netto zzgl. Mehrwertsteuer.