WEG-Recht
- Das Recht, eine Parabolantenne an einer Eigentumsanlage anzubringen, ist nicht von der Staatsbürgerschaft abhängig. Die Eigentümergemeinschaft kann jedoch bestimmen, wo die Parabolantenne angebracht wird, um die geringstmögliche Beeinträchtigung der Anlage zu gewährleisten. BGH, Urteil vom 13.11.2009 - V ZR 10/09 -
- Die Entfernung einer im Erdboden fest fundamentierten Teppichklopfstange stellt eine bauliche Veränderung dar. Ein solcher Beschluss ist daher allstimmig zu fassen. LG Karlsruhe, Urteil vom 21.04.2009 - 11 S 85/08 -
- Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN- Normen entspricht, auch wenn während der Mietzeit in der darüber liegenden Wohnung der Fußbodenbelag ausgetauscht wird. BGH, Urteil vom 17.06.2009 - VIII ZR 131/08 -
- Eine reine Veränderung des Bodenbelages in einer Mietwohnung stellt keine bauliche Änderung dar. Es gelten weiterhin die im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks aktuellen DIN- Vorschriften in Bezug auf Lärmimmissionen.
- Die Zahlung einer sogenannten Umzugskostenpauschale unterliegt nach neuem WEG-Recht nicht mehr einer Vereinbarung aller Miteigentümer. Eine Zahlungspflicht der einzelnen Miteigentümer kann vielmehr nach neuem Recht in Anwendung von § 21 VII WEG durch Mehrheitsbeschluss herbeigeführt werden. Es ist nicht entschieden, wie hoch diese Umzugskostenpauschale maximal sein darf, jedenfalls aber sind 100,00 € pro Umzug zulässig. - LG München I, Urteil vom 04.09.2008 - 36 S 3314/08 -
- Von einer „werdenden“ oder „faktischen“ Wohnungseigentümergemeinschaft spricht man, wenn der teilende Grundstückseigentümer mindestens eine weitere Wohnung verkauft hat und der Erwerber eine gesicherte Rechtsposition durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch erhalten hat und in den Besitz der Wohnung gesetzt worden ist. Der „werdende“ oder „faktische“ Wohnungseigentümer erhält einerseits Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und ist andererseits aber auch verpflichtet, das beschlossene Wohngeld zu zahlen. OLG Köln - 16 Wx 193/05 -
- Einsichtnahme in die Unterlagen des WEG-Verwalters kommt nur in den Geschäftsräumen des Verwalters in Betracht. Das gilt selbst dann, wenn das Verhältnis zwischen Verwalter und Wohnungseigentümer gespannt ist. OLG Köln - 16 Wx 241/05 -
- Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt werden. Dies verstößt gegen ein gesetzliches Verbot, weil grundsätzlich jeder Eigentümer berechtigt ist, mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben zu verfahren, solange er die anderen Eigentümer nicht mehr als unvermeidlich beeinträchtigt. OLG Saarbrücken - 5 W 154/06 -