Baurecht
- Wenn die Parteien eines Bauvertrages ausdrücklich eine Preisobergrenze für alle vereinbarten Bauleistungen vereinbaren, so ist eine Überschreitung dieser Preisobergrenze unzulässig. OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2008 - 14 U 134/07 -
- Auch ein Architekt kann eine Bauhandwerkversicherungshypothek verlangen, aber erst, wenn mit den Bauarbeiten begonnen worden ist. OLG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2009 - 14 W 24/09 -
- Beschädigt eine Baufirma bei Tiefbauarbeiten ein Kabel, kann der Eigentümer des Kabels im Einzelfall statt einer aufwändigen Suche nach der Schadensursache und Reparatur auch ein neues Kabel verlegen und von der Baufirma die Kosten hierfür ersetzt verlangen. Dies gilt auch dann wenn der Kabelbetreiber selbst den Schaden behoben hat, ohne der Baufirma vorher eine Nachfrist zu einer Mängelbeseitigung gesetzt zu haben. OLG Bamberg, Urteil vom 25.04.2008 - 6 U 66/07 - u. BGH Beschluss vom 26.02.2009, VII ZR 126/08 -
- Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, dass nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 II BGB und handelt pflichtwidrig im Sinne von § 280 I S. 1 BGB. Diese Pflichtwidrigkeit hat die Vertragspartei aber nicht schon dann zu vertreten, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte. BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08 -
- Der Auftraggeber eines Bauvertrages ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Parteien vereinbart haben, dass die Fristen eines Bauzeitenplans Vertragsfristen sein sollen. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2008 - 22 U 191/07 -
- Eine Klausel in Bauträgerverträgen, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums nur durch einen vom Bauträger bestimmten Sachverständigen vorgenommen werden soll, benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist daher gem. § 9 AGBG unwirksam. Eine entsprechende Erklärung des Sachverständigen löst die Abnahmewirkungen nicht aus. OLG München, Beschluss vom 15.12.2008 - 9 U 4149/08 -
- Die Beweislast für den Abschluss eines entgeltlichen Architektenvertrages trägt der Architekt. Er trägt auch die Beweislast dafür, dass der Vertrag nicht unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde. Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Auch für das Vorliegen solcher Umstände trägt der Architekt die Beweislast. BGH, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZR 197/08 -
- Für die Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens ist kein Beschluss des Gerichts erforderlich, diese erfolgt vielmehr lediglich durch sachliche Erledigung. Es ist Sache des Beweisführers, nicht des Sachverständigen, die Voraussetzungen, z. B. Zustimmung eines Nachbarn, für eine etwa erforderliche Bauteilöffnung durch den Sachverständigen zu schaffen. OLG Zelle, Beschluss vom 07.04.2009, - 16 W 27/09 -